Zum Inhalt springen
V0765-24 ·16. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Möglichkeit der Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Sacheinlagen von Anteilen an Venture-Capital-Fonds

Eine Holdinggesellschaft erkundigte sich, ob die Sacheinlage von Anteilen an Venture-Capital-Fonds in eine Verwaltungsgesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungsanforderungen erfüllt sind und kein primäres Ziel der Steuerbetrug oder die Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Neutralitätsregeln bei der Umstrukturierung von Beteiligungen an Venture-Capital-Fonds, sofern die wirtschaftliche Substanz gewahrt bleibt und keine Steuerumgehung vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt