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V0760-15 ·9. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen als Vermittler bei der Auszahlung von Lotteriepreisen unterliegt keinen Abzugspflichten

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob es bei der Verteilung von Lotteriepreisen an Mitarbeiter und Kunden die Sondersteuer einbehalten und informative Steuererklärungen abgeben muss. Die DGT entschied, dass das Unternehmen lediglich als Vermittler fungiert und keine Verpflichtungen zur Steuerabzug oder Informationsübermittlung in Bezug auf diese Zahlungen besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine Vermittlungsfunktionen bei der Gewinnverteilung keine steuerrechtlichen Pflichten zur Quellensteuer oder Meldung auslösen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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