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V0759-15 ·9. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kontoinhaber bei Cash-Pooling müssen das Formular 720 nicht melden, wenn die Inhaberschaft befreit ist

Es wurde angefragt, ob eine Bevollmächtigte der Konten einer Unternehmensgruppe in Finnland drei Cash-Pooling-Konten im Formular 720 melden muss, obwohl diese negative Salden aufweisen. Die DGT stellt klar, dass der Bevollmächtigte von der Meldepflicht befreit ist, sofern die spanische Gesellschaft die rechtmäßige Inhaberin der Konten ist und diese in ihrer Buchhaltung geführt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Abgrenzung zwischen Kontoinhaber und Bevollmächtigten bei Cash-Pooling-Strukturen und verhindert eine Doppelbelastung oder fehlerhafte Meldung durch Vertreter.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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