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V0756-23 ·28. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und Haltefristen möglich

Es wurde angefragt, ob die Einbringung von Aktien durch natürliche Personen unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen einer Mindestbeteiligung von 5 % sowie eine ununterbrochene Haltedauer erfüllt werden, vorausgesetzt, die Maßnahme dient nicht der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es natürlichen Personen, durch Sacheinlagen von steuerlichen Vergünstigungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen zu profitieren, sofern die strengen Beteiligungs- und Haltekriterien eingehalten werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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