Zum Inhalt springen
V0733-20 ·6. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein steuerlicher Verlust allein durch Delisting einer Gesellschaft feststellbar

Ein Aktionär erkundigt sich, ob er nach dem Börsenrückzug seiner Gesellschaft, die sich im Liquidationsprozess befindet, einen Vermögensverlust geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass das Ende der Börsennotierung nicht automatisch einen Verlust begründet; erforderlich ist die tatsächliche Liquidation der Gesellschaft.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der bloße Wegfall der Börsennotierung keinen steuerlichen Verlust auslöst, sondern die endgültige Liquidation der Gesellschaft abgewartet werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt