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V0712-22 ·1. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien nur als wirtschaftliche Tätigkeit bei Beschäftigung mindestens einer Vollzeitkraft

Es wurde angefragt, ob die Vermietung von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden kann und ob diese Vermögenswerte von der Vermögens- und Erbschaftsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass für die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit die Beschäftigung mindestens eines Vollzeitmitarbeiters erforderlich ist. Die Befreiung von der Vermögenssteuer hängt zudem davon ab, ob diese Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie wirtschaftlicher Tätigkeit, was erhebliche steuerliche Auswirkungen auf die Vermögenssteuer und die Erbschaftsteuer hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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