Zum Inhalt springen
V0703-21 ·23. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Die Anfragende möchte wissen, ob Reinigungs- und Materialersatzkosten zwischen touristischen Vermietungen steuerlich abgesetzt werden können. Die DGT stellt fest, dass es sich bei den Einnahmen um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, da keine Hotelleistungen erbracht werden und kein Vollzeitpersonal beschäftigt wird. Folglich sind die zur Erzielung dieser Einkünfte notwendigen Aufwendungen abzugsfähig.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Einordnung von touristischen Kurzzeitvermietungen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt als gewerbliche Tätigkeit, was die Abzugsfähigkeit bestimmter Betriebsausgaben regelt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt