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V0688-24 ·15. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkommensteuer (IRPF): Anschaffungswert umfasst den gezahlten Betrag zuzüglich Nebenkosten und Steuern

Ein Steuerzahler erkundigt sich nach dem anzuwendenden Wert für die Grunderwerbsteuer (ITPAJD) sowie für die Ermittlung des Anschaffungswerts in der Einkommensteuer (IRPF) nach dem Erwerb eines Objekts aus einer gerichtlichen Versteigerung. Die DGT stellt klar, dass für die ITPAJD der Katasterreferenzwert oder der höhere Wert zwischen diesem und dem vereinbarten Preis heranzuziehen ist, während für die IRPF der Anschaffungswert aus dem tatsächlich gezahlten Betrag zuzüglich der anfallenden Kosten und Steuern besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Differenzierung zwischen der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und der Ermittlung des Anschaffungswerts für die Einkommensteuer bei Erwerb durch Versteigerung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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