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V0673-16 ·18. Februar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Haltefrist für den Wertpapierwechsel bei der Gründung einer Gesellschaft, außer bei Sacheinlagen natürlicher Personen

Es wird angefragt, ob für die Gründung einer Holding-Gesellschaft durch einen Wertpapierwechsel bestimmte Haltefristen für die eingebrachten Anteile eingehalten werden müssen. Die DGT stellt klar, dass für den Wertpapierwechsel keine Haltefrist erforderlich ist, jedoch für spätere Sacheinlagen eine ununterbrochene Haltedauer während des vorangegangenen Jahres nachgewiesen werden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerlichen Anforderungen an die zeitliche Komponente bei der Umwandlung von Anteilen in eine neue Gesellschaft und unterscheidet zwischen dem Wertpapierwechsel und nachfolgenden Sacheinlagen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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