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V0655-14 ·10. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne eines spanischen Unternehmens in Costa Rica nur bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Spanien steuerpflichtig

Ein spanisches Ingenieursunternehmen erbringt Dienstleistungen von Spanien aus für die Verwaltung von Costa Rica, ohne dort eine Betriebsstätte zu unterhalten. Die DGT stellt fest, dass Costa Rica gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuern auf diese Gewinne einbehalten darf und das Unternehmen die Rückerstattung in diesem Land beantragen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Besteuerung von Gewinnen ohne physische Präsenz (Betriebsstätte) im Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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