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V0654-15 ·23. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Teilspaltung ohne Sonderregime, wenn das abgesonderte Vermögen keine Geschäftszweig darstellt

Eine Immobilienentwicklungsgesellschaft beabsichtigt, ihre Immobilienvermietung durch die Gründung einer neuen Gesellschaft abzuspalten. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzung eines Geschäftszweiges für das Sonderregime nicht erfüllt ist, da zuvor keine eigenständige organisatorische Struktur für die Vermietung bestand.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des Sonderregimes bei Teilspaltungen ein, da die Existenz eines eigenständigen Geschäftszweiges (organisatorische Einheit) zwingend vorausgesetzt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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