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V0631-15 ·20. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten auch bei Leistungen für nicht ansässige Unternehmen möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine Mitarbeiter die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können, wenn der Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen geschlossen wird, der Endbegünstigte der Dienstleistungen jedoch eine in Saudi-Arabien ansässige Einheit ist. Die DGT bestätigt, dass die Befreiung unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerliche Behandlung der Auslandstätigkeit primär von der Art der Tätigkeit und dem Ort der Ausübung abhängt und nicht zwingend davon, dass der Vertragspartner selbst nicht ansässig sein muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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