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V0627-24 ·11. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorschüsse von Gesellschaftern von Arbeitskooperativen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Ein Gesellschafter einer Arbeitskooperative erkundigt sich nach der anzuwendenden Einkommensteuer-Abzugsteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte aufgrund der Sonderregelung für Genossenschaften als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und dem allgemeinen Abzugsverfahren der Einkommensteuerverordnung unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass die Besteuerung von Einkünften aus Arbeitskooperativen einheitlich nach den Regeln für nichtselbstständige Arbeit erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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