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V0618-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Korrektur der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage und Vorsteuerbeträge bei gerichtlicher Änderung von Honoraren

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich nach den Auswirkungen auf die Umsatzsteuer (USt) und die Einkommensteuer (IRPF) bei der Rückerstattung von Insolvenzverwalterhonoraren infolge eines gerichtlichen Widerspruchs. Die DGT stellt klar, dass bei der Umsatzsteuer die Bemessungsgrundlage und die Steuersätze korrigiert werden müssen, während bei der Einkommensteuer (nach der Methode der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung) das Ergebnis des Rechtsstreits keine Auswirkungen auf bereits erfasste Einkünfte hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Pflicht zur Ausstellung von Korrekturrechnungen bei nachträglichen Honoraranpassungen und grenzt die steuerrechtliche Behandlung zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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