Zum Inhalt springen
V0615-14 ·6. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmensgewinne spanischer Unternehmen in Kolumbien sind nur bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Kolumbien steuerpflichtig

Ein spanisches Transportunternehmen erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit eines Quellensteuerabzugs von 14 % durch ein kolumbianisches Unternehmen sowie nach der Abzugsfähigkeit dieser Steuer. Die DGT stellt fest, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerung in Kolumbien erfolgt, sofern keine Betriebsstätte vorliegt, weshalb auch kein Abzugsrecht besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass ohne eine Betriebsstätte das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat liegt, was die Anwendung von Quellensteuern in Drittstaaten ohne entsprechende vertragliche Grundlage ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt