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V0614-15 ·18. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien ansässige Personen können das Recht ihrer autonomen Gemeinschaft bei EU-Erbfällen anwenden

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung eines Erbes eines in Deutschland ansässigen Angehörigen sowie der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die DGT stellt klar, dass die Besteuerung in Spanien aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht erfolgt und die Vorschriften der autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes angewendet werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des regionalen Erbschaftsteuerrechts für in Spanien ansässige Personen bei Erbfällen mit EU-Bezug und klärt die steuerliche Behandlung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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