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V0613-15 ·18. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erben von EU-Bürgern ohne Vermögen in Spanien: Anwendung des regionalen Rechts möglich

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung eines Erbes eines in Deutschland ansässigen Angehörigen und der Abziehbarkeit der im Ausland gezahlten Steuer. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht in Spanien zu versteuern ist und dabei die Rechtsvorschriften der jeweiligen autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes Anwendung finden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des regionalen Erbschaftsteuerrechts für in Spanien ansässige Erben bei Erbfällen mit EU-Bezug, auch wenn sich das Vermögen im Ausland befindet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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