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V0606-24 ·9. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beibehaltung der pauschalierten Einkommensbesteuerung (IRPF) und der Sonderregelung für die Landwirtschaft (USt) nach Teilverpachtung

Ein Landwirt erkundigt sich, ob er weiterhin nach der pauschalierten Methode (estimación objetiva) im IRPF und nach der Sonderregelung für die Landwirtschaft in der Umsatzsteuer (IVA) steuerpflichtig bleiben kann, wenn er Teile seines Betriebes an seinen Sohn verpachtet oder überträgt. Die DGT stellt klar, dass beide Regelungen beibehalten werden können, sofern die Ausschlusskriterien erfüllt sind und es sich um getrennte Tätigkeiten handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es Landwirten, steuerliche Vorteile beizubehalten, auch wenn Teile des Betriebs an Familienmitglieder verpachtet werden, sofern eine klare Trennung der Tätigkeiten erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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