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V0599-20 ·16. März 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft an in Indonesien ansässige Person in Spanien unter Umständen steuerfrei

Eine in Indonesien ansässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs von 21,84 % an einer spanischen Gesellschaft, deren Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht. Die DGT stellt fest, dass der Veräußerungsgewinn aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nur in Indonesien steuerpflichtig ist, und prüft zudem die mögliche Unterwerfung unter die MwSt. oder die ITPAJD aufgrund von Gestaltungsmissbrauch.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens bei Anteilsverkäufen an immobilienlastigen Gesellschaften, schließt jedoch eine steuerliche Erfassung in Spanien durch die Prüfung von Gestaltungsmissbrauch (ánimo de elusión) aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-03-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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