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V0596-18 ·6. März 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in einer Kanzlei kann einen Betriebsstättencharakter für die IRNR begründen

Ein in Spanien ansässiger Anwalt verlegt seinen Wohnsitz in das Vereinigte Königreich und erkundigt sich, ob seine bisherige Tätigkeit in Spanien eine Betriebsstätte begründet. Die DGT stellt fest, dass die Kanzlei eine Betriebsstätte darstellen könnte und dass er als Gebietsfremder diese Einkünfte über die IRNR (Einkommensteuer für Gebietsfremde) versteuern muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die bloße Ausübung einer anspruchsvollen beruflichen Tätigkeit in einer festen Einrichtung die Kriterien einer Betriebsstätte erfüllen kann, was zur Steuerpflicht in Spanien für nicht ansässige Personen führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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