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V0593-25 ·1. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge von Konsortialmitgliedern unter bestimmten Bedingungen von der MwSt. befreit

Ein Konsortium erkundigt sich, ob die Beiträge seiner Mitglieder der MwSt. unterliegen, ob die Vorsteuer aus Ausgaben abgezogen werden kann und ob Steuererklärungen abzugeben sind. Die Finanzbehörde antwortet, dass Beiträge befreit sein können, wenn das Konsortium eine gemeinnützige Organisation zur Wahrung kollektiver Interessen ist; in diesem Fall kann die Vorsteuer aus Erwerbsvorgängen jedoch nur mittels der Umsatzsteuer-Aufteilung (Prorata) abgezogen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Konsortialbeiträgen und die Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für gemeinnützige Zweckverbände.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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