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V0591-26 ·12. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der „Zuschlag zur sozialen Vorsorge“ gilt als Arbeitnehmerbeitrag für die IRPF-Abzugsgrenzen

Es wurde angefragt, ob der „Zuschlag zur sozialen Vorsorge“ (plus de previsión social) in einer betrieblichen Altersversorgung als Arbeitgeberbeitrag oder als Arbeitnehmerbeitrag einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag aufgrund der Möglichkeit, Arbeitgeberbeiträge auszusetzen und stattdessen freiwillige Beiträge zu leisten, für die Berechnung der Grenzen gemäß Art. 52.1 LIRPF als Arbeitnehmerbeitrag gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass diese Zahlungen auf die steuerlichen Abzugsgrenzen für Arbeitnehmerbeiträge zur Altersvorsorge angerechnet werden, was die steuerliche Planung für Arbeitnehmer beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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