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V0575-14 ·5. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten setzt ein Arbeitsverhältnis voraus

Eine Beraterin fragt an, ob sie die Befreiung für im Ausland erzielte Arbeitsentgelte auf Basis eines Vertrages mit einem polnischen Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da es sich um einen Dienstleistungsvertrag einer unabhängigen Beraterin und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, womit die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeiten zwingend ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen muss; reine Dienstverträge für Selbstständige fallen nicht darunter.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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