Zum Inhalt springen
V0565-26 ·11. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit führt nicht zum Ausschluss aus dem Sonderregime

Ein Steuerpflichtiger und sein Ehegatte, die das Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF nutzen, fragen an, ob die freiwillige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit als Geschäftsführer zum Ausschluss aus diesem Regime führt. Die DGT stellt klar, dass kein Ausschluss erfolgt, sofern die Voraussetzungen des Artikels 93 LIRPF für die neue Tätigkeit erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Kontinuität des Sonderregimes bei einem Wechsel der Tätigkeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt