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V0559-16 ·10. Februar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des ermäßigten Quellensteuer-Satzes von 7 % bei Wiederaufnahme einer zuvor ausgeübten beruflichen Tätigkeit

Ein Inhaber einer Akademie erkundigt sich, ob er gegenüber einem selbstständigen Lehrer einen Quellensteuer-Satz von 7 % anwenden muss, der seine Tätigkeit nach einer vorherigen Selbstständigkeit im Jahr 2005 wieder aufnimmt. Die DGT stellt fest, dass der ermäßigte Satz nicht anwendbar ist, da es sich nicht um eine Neugründung der Tätigkeit, sondern um die Fortsetzung einer bereits ausgeübten Tätigkeit handelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Kreis der Steuerpflichtigen ein, die vom ermäßigten Quellensteuer-Satz für den Beginn einer Tätigkeit profitieren können, und stellt klar, dass eine Unterbrechung der Tätigkeit nicht automatisch als Neugründung gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-02-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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