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V0542-15 ·11. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ingenieurdienstleistungen eines deutschen Unternehmens unterliegen nur in Deutschland der Besteuerung, sofern kein Betriebsstätte in Spanien vorliegt

Ein deutsches Unternehmen erkundigt sich, ob Einkünfte aus Ingenieurdienstleistungen für ein spanisches Unternehmen in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Gewinne gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland nur dann in Spanien steuerpflichtig sind, wenn das deutsche Unternehmen über eine Betriebsstätte in spanischem Hoheitsgebiet verfügt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland, wonach Unternehmensgewinne grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit erfolgt über eine Betriebsstätte im anderen Staat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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