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V0541-15 ·11. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerpflicht in Spanien für in Serbien ansässige Personen bei Immobilienbesitz

Ein in Serbien ansässiger Steuerpflichtiger mit Erwerbstätigkeit im Vereinigten Königreich erkundigt sich nach der Steuerpflicht in Spanien aufgrund eines Immobilienerwerbs. Die DGT stellt klar, dass bei fehlender steuerlicher Ansässigkeit in Spanien lediglich das inländische Immobilienvermögen und die daraus erzielten Einkünfte über die Nichtansässigensteuer (IRNR) zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Nichtansässigen, die in Spanien über Immobilien verfügen, und stellt die Abgrenzung zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht klar.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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