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V0538-17 ·2. März 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Modell 720: Meldepflicht besteht bei Beibehaltung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft an Immobilien im Ausland

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob aufgrund einer Immobilie in Lissabon das Modell 720 einzureichen sei, da sich deren Wert nicht verändert habe, nachdem er die Eigentumsrechte und Erträge zugunsten seines Partners übertragen hatte. Die DGT stellte klar, dass die Meldepflicht bestehen bleibt, solange die Eigenschaft als Eigentümer oder wirtschaftlicher Eigentümer fortbesteht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht, dass die Meldepflicht für Auslandsvermögen nicht durch die bloße Übertragung von Erträgen entfällt, sofern die rechtliche oder wirtschaftliche Inhaberschaft an der Immobilie weiterhin besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-03-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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