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V0537-25 ·28. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Beamte bei Gehaltszahlungen während der Arbeitszeitverkürzung zur Pflege kranker Kinder

Eine Beamtin erkundigte sich, ob die während einer Arbeitszeitverkürzung zur Pflege eines schwer erkrankten Kindes erhaltenen Bezüge gemäß Art. 7 Buchst. z) LIRPF steuerfrei sind. Die DGT entschied, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da es sich bei diesen Beträgen um Arbeitsentgelt und nicht um Beihilfen oder Zuschüsse handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Gehaltszahlungen trotz der besonderen Umstände der Arbeitszeitverkürzung der Einkommensteuer unterliegen, da sie den Charakter von Arbeitsentgelt behalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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