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V0536-25 ·28. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der Übertragungswert einer Immobilie entspricht dem tatsächlich gezahlten Betrag, sofern dieser nicht unter dem Marktwert liegt

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem anzuwendenden Wert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf einer Immobilie, deren Preis vom Katasterreferenzwert abweicht. Die DGT stellt klar, dass der tatsächliche Verkaufspreis heranzuziehen ist, vorausgesetzt, dieser unterschreitet nicht den Marktwert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien und stellt sicher, dass der tatsächliche Transaktionswert maßgeblich ist, solange er dem Marktwert entspricht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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