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V0526-23 ·6. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Auflösung der Zugewinngemeinschaft löst keine Vermögensgewinne oder -verluste aus, wenn die Zuweisung der Vermögenswerte der Beteiligungsquote entspricht

Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erkundigen sich nach der steuerlichen Behandlung bei der Auflösung ihrer Gemeinschaft und der Zuweisung von Vermögenswerten entsprechend ihrer Beteiligung. Die DGT stellt klar, dass keine Vermögensveränderung vorliegt, wenn die Zuweisung die jeweilige Eigentumsquote beider Ehegatten respektiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass eine rein formale Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens gemäß den jeweiligen Anteilen keine steuerpflichtigen Vermögenszuwendungen darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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