Zum Inhalt springen
V0496-25 ·27. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich, um Kapitalverluste aus Aktien steuerlich geltend zu machen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Kapitalverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Aktien eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens resultiert. Die DGT stellt klar, dass gemäß Art. 37.1.e) LIRPF die vorherige Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der bloße Status eines Insolvenzverfahrens nicht ausreicht, um den Wertverlust von Aktien steuerlich als Kapitalverlust anzusetzen; erst die formelle Liquidation der Gesellschaft löst diesen Effekt aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt