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V0495-20 ·27. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung einer autonomen wirtschaftlichen Einheit zwischen Betriebsstätten nicht umsatzsteuerpflichtig

Eine britische Zweigniederlassung in Spanien überträgt im Zuge einer Umstrukturierung alle Geschäftselemente an eine neue deutsche Zweigniederlassung. Die DGT stellt fest, dass dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da er die Übertragung einer autonomen wirtschaftlichen Einheit darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung bei der Übertragung von Unternehmensteilen zwischen Betriebsstätten, sofern diese eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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