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V0493-23 ·2. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verluste aus uneinbringlichen Forderungen in einer Erbengemeinschaft werden gemäß Art. 14.2.k den Erben zugerechnet

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines Vermögensverlustes aus einer nicht einbringlichen Forderung gegen eine insolvente Gesellschaft, die Teil einer Erbengemeinschaft (herencia yacente) ist. Die DGT stellt klar, dass der Verlust den Erben zugerechnet wird, sofern die Voraussetzungen der zeitlichen Zurechnung gemäß Art. 14.2.k des IRPF-Gesetzes erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Zuordnung von Verlusten aus Forderungen innerhalb einer Erbengemeinschaft und präzisiert die Anwendung der zeitlichen Zurechnungsregeln des IRPF-Gesetzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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