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V0491-23 ·2. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Beamtenbezüge bei Elternzeit zur Pflege kranker Kinder

Es wurde geprüft, ob Bezüge eines Beamten für eine Arbeitszeitverkürzung zur Pflege eines Kindes mit Krebs gemäß Art. 7 Buchst. z) LIRPF steuerfrei sind. Die DGT entschied, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da es sich bei diesen Beträgen um Gehaltsbestandteile und nicht um Familienbeihilfen oder Leistungen handelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Beamte, die ihre Arbeitszeit zur Pflege eines schwer erkrankten Kindes reduzieren, müssen die entsprechenden Gehaltsminderungen bzw. Ausgleichszahlungen voll mit der Einkommensteuer (IRPF) versteuern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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