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V0462-25 ·25. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz unter Einhaltung der Wohnsitz- und Fristvorgaben möglich

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung bei Reinvestition anwendbar ist, nachdem er seinen selbstgenutzten Wohnsitz aufgegeben hat, um zur Miete zu wohnen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, dass beide Immobilien den Status als selbstgenutzter Wohnsitz erfüllen und der Betrag innerhalb der gesetzten Frist reinvestiert wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum und betont die Notwendigkeit der kontinuierlichen Eigenschaft als Hauptwohnsitz sowie die Einhaltung der Reinvestitionsfristen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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