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V0461-22 ·10. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Reisebüros gilt auch bei Kettenverkäufen an andere Vermittler

Die Anfragende wollte wissen, ob die Sonderregelung für Reisebüros auch dann Anwendung findet, wenn Reisedienstleistungen an andere Vermittler statt an Endverbraucher verkauft werden. Die DGT stellt klar, dass das Regime auch bei Kettenverkäufen anwendbar ist, sofern im eigenen Namen unter Nutzung von Dienstleistungen Dritter gehandelt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Reisebüros auch in komplexeren Vertriebsketten, sofern die Kriterien der Eigenverantwortlichkeit und der Nutzung von Drittleistungen erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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