Zum Inhalt springen
V0446-19 ·28. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Betriebsübergang bedeutet nicht das Vorliegen mehrerer Arbeitgeber für die Deklarationspflicht

Es wurde angefragt, ob eine Arbeitnehmerin, deren Betrieb untergangene Rechtsnachfolge unterliegt, einen oder zwei Arbeitgeber hat, um ihre IRPF-Deklarationspflicht zu bestimmen. Die DGT stellt klar, dass bei einer Betriebsübergang der neue Arbeitgeber rechtlich als derselbe Arbeitgeber gilt und somit nicht das Vorliegen mehrerer Arbeitgeber vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass ein Betriebsübergang die steuerliche Behandlung der Lohnzahlungen nicht verändert, da der Rechtsnachfolger rechtlich als derselbe Arbeitgeber behandelt wird, was die Deklarationspflicht der Arbeitnehmer unberührt lässt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt