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V0443-16 ·4. Februar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erhebung der Erbschaftsteuer: Zuständigkeit der autonomen Gemeinschaft bei Wohnsitz des Erben in Spanien und des Erblassers in der Region

Eine in Spanien ansässige Erbin erkundigt sich, ob die Erbschaftsteuer bei der Zentralverwaltung oder der autonomen Gemeinschaft Aragonien zu entrichten ist, da ihr Schwiegervater (Ausländer) in Aragonien wohnhaft war. Die DGT stellt fest, dass die Zuständigkeit bei der autonomen Gemeinschaft Aragonien liegt, da die Wohnsitzvoraussetzungen sowohl für den Erben als auch für den Erblasser erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Zuständigkeit zwischen dem Staat und den autonomen Gemeinschaften bei grenzüberschreitenden Erbfällen, sofern die Wohnsitzkriterien erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-02-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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