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V0439-14 ·18. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen von Geschäftsführern als Arbeitsentgelt eingestuft: Abzugsfähigkeit abhängig vom Marktwert

Es wird die steuerliche Einordnung und der Quellensteuerabzug einer Zahlung an einen Gesellschafter für Tätigkeiten als Vorstandsvorsitzender geprüft. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitsentgelt handelt. Sofern das Amt laut Satzung unentgeltlich ausgeübt wird, ist die Zahlung als nicht abzugsfähiger Aufwand einzustufen, da sie eine Schenkung darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Vergütungen an Organmitglieder und schränkt die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit bei Zahlungen ein, die nicht dem Marktwert entsprechen oder gegen satzungsgemäße Unentgeltlichkeit verstoßen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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