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V0438-21 ·2. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien setzt Vollzeitbeschäftigung für wirtschaftliche Tätigkeit voraus

Eine Gesellschaft fragt an, ob die Vermietung eigener und fremder Immobilien eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und ob eine Abspaltung dieser Tätigkeiten für den Sonderregime qualifiziert. Die DGT stellt klar, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, wenn kein Vollzeitmitarbeiter ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wird, und dass die Abspaltung die Anforderungen an einen Tätigkeitszweig nicht erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit im Steuerrecht, insbesondere hinsichtlich der personellen Ausstattung und der organisatorischen Abgrenzung von Geschäftsbereichen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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