Zum Inhalt springen
V0430-20 ·24. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Fortbestand der Umsatzsteuerpflicht bei Beibehaltung einer Betriebsstätte in Spanien nach Wohnsitzverlegung

Eine Steuerberaterin, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt, erkundigt sich nach ihren Umsatzsteuerpflichten und ihrem steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Die DGT stellt klar, dass die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob eine Betriebsstätte in Spanien unterhalten wird oder wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Der steuerliche Wohnsitz wird nach den Kriterien des LIRPF und des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz bestimmt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die Trennung zwischen dem steuerlichen Wohnsitz und der Umsatzsteuerpflicht, die auch bei einem Wohnsitzwechsel bestehen bleiben kann, sofern eine Betriebsstätte im Inland unterhalten wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt