Zwei natürliche Personen (PF1 und PF2) halten gemeinsam mit ihren Eltern Anteile an vier operativen Gesellschaften (A, B, C und D) und planen, diese Anteile in zwei neu gegründete Holdinggesellschaften (NEWCO1 und NEWCO2) einzubringen. Die DGT bestätigt, dass die Transaktion unter das Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des LIS (Art. 87) fallen kann, sofern die Anforderungen einer Mindestbeteiligung von 5 % und einer ununterbrochenen Haltedauer im Vorjahr erfüllt sind. Die erhaltenen Werte werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile bewertet (Art. 78 und 79 LIS). Dividenden, die die Gesellschaften A, B, C und D an die NEWCOs ausschütten, können gemäß Art. 21 LIS von der Steuer befreit sein. Der Vermögenscharakter der NEWCOs lässt sich ohne ausreichende Daten aus den konsolidierten Bilanzen nicht abschließend bestimmen.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für die steuerneutrale Umstrukturierung von Familienvermögen durch die Übertragung von Anteilen in Holdingstrukturen unter Einhaltung der LIS-Vorgaben.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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