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V0424-25 ·20. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

50 % Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne bei Immobilienkäufen aus dem Jahr 2012 möglich

Eine Steuerzahlerin erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß der zusätzlichen Bestimmung 37 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) für eine im Mai 2012 erworbene Immobilie. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass eine 50 %ige Befreiung des Gewinns zulässig ist, sofern der Erwerb zwischen dem 12. Mai und dem 31. Dezember 2012 erfolgte und die Immobilie nicht an Familienangehörige oder nahestehende Personen übertragen wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitlichen Voraussetzungen und die Bedingungen für die Nichtübertragung an nahestehende Personen, um die Steuervergünstigung bei Immobilienverkäufen in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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