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V0417-19 ·27. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Option auf das Sonderregime der Einkommensteuer bei Entsendung nach Spanien durch Arbeitsvertrag möglich

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach der Einstellung durch ein spanisches Unternehmen das Sonderregime für die Besteuerung bei Entsendung nach Spanien in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, dass in den letzten zehn Jahren kein Wohnsitz in Spanien bestand, die Entsendung auf dem Arbeitsvertrag beruht und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes der Einkommensteuer (IRPF) bei Entsendungen nach Spanien, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die bisherige Ansässigkeit und die Art der Einkünfte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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