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V0415-21 ·26. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausgaben für lebensnotwendige Bedürfnisse gelten nicht als Verfügung über geschütztes Vermögen

Es wurde angefragt, ob die Verwendung von Mitteln zur Deckung der lebensnotwendigen Bedürfnisse einer Person mit Behinderung eine Vermögensverfügung darstellt, die zur Rückzahlung von Steuervorteilen verpflichten würde. Die DGT stellt fest, dass solche Ausgaben im Hinblick auf die Erfordernisse der Vermögenshaltung nicht als Verfügungshandlung gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Deckung existenzieller Bedürfnisse keine rechtliche Verfügung über das geschützte Vermögen darstellt, wodurch die steuerlichen Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen trotz der Verwendung von Mitteln für den Lebensunterhalt erhalten bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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