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V0398-19 ·25. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur Abführung von IRPF-Quellensteuer bei Zahlungen für Unterbringungsleistungen an Familien

Eine Bildungseinrichtung erkundigt sich, ob bei Zahlungen an Familien für Unterbringungsleistungen von Schülern IRPF-Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte aufgrund zusätzlicher Leistungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit einzustufen sind, jedoch gemäß der Verordnung nicht der Quellensteuerpflicht unterliegen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Zahlungen für Unterbringungsleistungen und stellt fest, dass trotz der Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit keine Quellensteuerpflicht besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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