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V0381-25 ·20. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendbarkeit von Art. 33 Abs. 3 lit. b LIRPF auf die kumulative Erbfolge nach dem katalanischen Zivilgesetzbuch

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Übertragung von Vermögenswerten im Wege einer Schenkung durch eine katalanische Vereinbarung zur kumulativen Erbfolge die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass diese Steuerbefreiung auf dieses Rechtsinstitut anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne bei spezifischen katalanischen Erbfolgeregelungen, was die steuerliche Planung bei Vermögensübertragungen in dieser Region beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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