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V0380-23 ·21. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zurechnung von Immobilienerträgen einer noch nicht angetretenen Erbengemeinschaft nach Anteilen der Erben

Der Anfragende erkundigt sich, wer die Immobilienerträge aus dem Anteil seiner Mutter an dem gemeinschaftlichen Vermögen (Gütergemeinschaft) vor der Annahme der Erbschaft erklären muss. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine noch nicht angetretene Erbengemeinschaft (herencia yacente) handelt, bei der die Erträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der Erben (Witwer und Kinder) als Eigentümer oder Nießbraucher zuzurechnen sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Immobilienerträgen bei einer noch nicht abgeschlossenen Erbfolge, wobei die Zurechnung nach den jeweiligen Anteilen der Rechtsinhaber erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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