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V0380-14 ·14. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Touristische Reiseführerdienste im Ausland unterliegen nicht der spanischen MwSt. oder der IRNR

Ein in Spanien ansässiger Reiseführer erkundigt sich, ob seine im Ausland erbrachten Dienstleistungen sowie die Zahlungen an lokale Fachkräfte in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen außerhalb Spaniens nicht der spanischen MwSt. unterliegen und Zahlungen an Ausländer nicht der IRNR unterliegen, da sie nicht auf spanischem Staatsgebiet genutzt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Steuerpflicht für grenzüberschreitende Dienstleistungen und die Nichtanwendbarkeit der IRNR auf Zahlungen für Leistungen im Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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